• Allgemeine Informationen

      • Nachschreibzeiten für versäumte Leistungsüberprüfungen

      • Ähnlich wie im letzten Schuljahr gibt es auch in diesem Schuljahr ab dem 13.09.2023 eine allgemein organisierte Nachschreibzeiten. 

        Alle Informationen zu den Terminen, Räumen und Abläufen erfahrt ihr hier:

        Nachschreibzeiten_SuS23_24.pdf

        Bitte beachtet:

        - Habt ihr eine Leistungsüberprüfung verpasst, so seid ihr auch für das Nachschreiben verantwortlich.

        - Informiert euch also selbstständig bei dem entsprechenden Fachlehrer und mit Hilfe der Übersicht.

        - Es sind natürlich nur diejenigen zum Nachschreiben zugelassen, die entschuldigt gefehlt haben. 

        - Auch für den Nachschreibetermin benötigt ihr eine Entschuldigung, wenn ihr fehlt. Sprecht dies mit den betreffenden LehrerInnen ab. Andernfalls erhaltet ihr die Note 6.

        WICHTIG: Fehlt ihr nur zum Nachschreibtermin benötigt ihr ein ärztliches Attest. Eine Freistellung aus privaten Gründen wird NICHT anerkannt!